ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER

                                           thom automobiltechnik

Thomas Rosenbach – In der Trift 2-4 – D 56281 Dörth

 

1. Geltungsbereich

 

Wir liefern ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unseres Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

 

Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebotstext nichts anderes ergibt. Unser Kunde ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Wir verpflichten uns jedoch, den Kunden unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn wir die Bestellung nicht annehmen.

 

3. Lieferung und Termine

 

Die von uns genannten Lieferfristen verstehen sich als ca. Termine und sind unverbindlich, es sei denn wir haben einen Liefertermin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Soweit wir einen solchen, dem Kunden ausdrücklich als verbindlich genannten Liefertermin um mehr als vier Wochen überschreiten, ist unser Kunde nach schriftlicher Androhung und nach Ablauf einer weiteren Frist von vier Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden auf Schadenersatz – gleich aus welcher Anspruchsgrundlage sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

 

Unsere Preise gelten ohne Skonto (wenn nicht vereinbart) und sonstige Nachlässe. Der vereinbarte Preis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Abnahme unserer Werkleistung grundsätzlich vollständig in bar zu entrichten. Unser Kunde kann gegen unsere Forderung nur aufrechnen, wenn die Forderung unseres Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur dann geltend machen, wenn seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

5. Übergabe des Kaufgegenstandes -    Abnahme unserer Leistung

 

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erbringen wir unsere Leistung an unseren Geschäftssitz. Die Verpackung, Verladung und der Transport aller von uns zum Versand kommender Güter erfolgt ab unserem Standort auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Soweit der Verkauf von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist, hat unser Kunde den Kaufgegenstand binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Ist unser Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so können wir unserem Kunden eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Sofern wir Schadenersatz verlangen, beträgt dieser 20% des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder unser Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn wir im Auftrag des Kunden an einem von uns beschafften Neufahrzeug Tuning- oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen. Sofern wir an einem Fahrzeug unseres Kunden Reparatur oder sonstige Umbau- arbeiten vornehmen, hat unser Kunde die vereinbarte Vergütung bei Abholung des Fahrzeuges in bar zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung können wir das Fahrzeug zurückbehalten. Darüber hinaus steht uns in diesem Falle auch ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem Fahrzeug zu. Aus Fahrzeugen ausgebaute Teile (Original- oder Altteile) sind vom Vertragspartner innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu übernehmen. Für eine über diesen Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt die „thom Automobiltechnik“ keine Gewähr. Eine Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von „thom Automobiltechnik“ übergehen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Die Übergabe des Kaufgegenstandes (Fahrzeuge oder Fahrzeugteile) erfolgt unter unserem Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen unseres Kunden aus dem Vertragsverhältnis sowie evtl. mit abgeschlossener Leasing-, Kredit- oder Finanzierungsverträge.

 

7. Gewährleistung

 

7.1. Soweit wir gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an den Verbraucher liefern (Verbrauchsgüterkauf) leisten wir für die Mangelfreiheit des jeweiligen Produktes Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. An den Unternehmer werden hingegen gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

 

7.2. Für neue Fahrzeuge oder Fahrzeugteile sowie für von uns erbrachte Umbau- oder Reparatur- arbeiten leisten wir grundsätzlich eine Gewähr von zwei Jahren; soweit es sich bei unserem Kunden allerdings um einen Unternehmer handelt, wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

7.3. Grundsätzlich leisten wir Gewähr ausschließlich durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Können wir jedoch einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für unseren Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar oder wird die Nacherfüllung durch uns verweigert, kann unser Kunde anstelle der Nacherfüllung eine Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden sind vorbehaltlich der in nachstehender Ziffer getroffne Haftungsregelungen ausgeschlossen.

 

7.4. Eine etwa vorhandene Garantie des Herstellers betrifft unsere Gewährleistung nicht. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass durch Fahrzeugumbau und Tuning die Garantieansprüche unseres Kunden gegen den Hersteller erlöschen können.

 

8. Haftung

 

Für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich ausdrücklich auch auf etwaige Ansprüche, die unser Kunde direkt gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erhebt. Dieser teilweise Haftungsausschluss gilt jedoch ausdrücklich nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In diesem Falle haften wir unbeschränkt auch bei einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung. Ebenso unberührt bleiben etwaige Ansprüche unseres Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Soweit unser Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das Amtgericht in St. Goar vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

 

10. Salvatorische Klausel

 

Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.